DGeoJV

Deutsch-Georgische Juristenvereinigung e.V.

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§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen Deutsch-Georgische Juristenvereinigung e.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in München.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der gegenseitigen Kenntnisse der Rechtssysteme, Rechtspraxis und juristischen Tätigkeitsbereiche sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung. Ferner ist die Vereinigung bestrebt, Kenntnisse des Rechts und der Rechtseinrichtungen beider Länder durch Veröffentlichungen, Vorträge und andere Veranstaltungen sowie durch Anregung und Unterstützung wissenschaftliche Arbeiten über Fragen, die für die Juristen beider Länder von Bedeutung sind, zu vermitteln. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und die Vergabe von Forschungsaufträgen.

§ 3
Gemeinnützigkeit

Die Vereinigung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4
Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche Person, Personenvereinigung und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die allgemeines oder besonderes Interesse für das georgische bzw. deutsche Recht hat.
     
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der jeweilige Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Vorstandes erworben.
     
  3. Auf Vorschlag des jeweiligen Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder wählen.
     
  4. Die Mitgliedschaft endet

    a) mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen und
       Personenvereinigungen mit ihrer Auflösung;

    b) mit der schriftlichen Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,
       die jedoch nur zum Schluss eines Kalendermonats zulässig ist;

    c) durch Ausschluss aus der Vereinigung.
     
  5. Ein Mitglied, das in erheblichem Mass gegen die Vereinigungsinteressen verstossen hat, kann durch Beschluss des jeweiligen Vorstandes aus der Vereinigung ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die jeweilige Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

§ 5
 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres im voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 6
Organe der Vereinigung

Die Organe des Vereins sind der Vorstand der Deutsch-Georgischen Juristenvereinigung e.V. und die Mitgliederversammlung.

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