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Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche Person, Personenvereinigung und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die allgemeines oder besonderes Interesse für das georgische bzw. deutsche Recht hat.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der jeweilige Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Vorstandes erworben.
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